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Walter Pauly / Cornelia Pagel
Die Gewährleistung ungestörter Religionsausübung
NVwZ 2002, 441
Art. 4 Abs. 2 GG garantiert die ungestörte Religionsausübung. Dies verbietet es entgegen der Rechtsprechung des BVerfG nicht, die Religionsausübung durch Gesetz zu beschränken. Denn solange sich das Gesetz an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hält, handelt es sich nicht um eine Störung der Religionsausübung. Trotz der Beschränkung bleibt die Religionsausübung also ungestört. [pt]
1. Gewissensfreiheit allgemein