herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann |
10. Sonstige Pflichtverletzungen aus Gewissensgründen
10.2. Rechtsprechung
Gericht: BVerwG 6. Senat
Datum: 1993-08-25
Az: 6 C 8/91(Sportunterricht, Schulpflicht)
Führt ein vom Staat aufgrund seines Bildungs- und Erziehungsauftrags aus Art. 7 Abs. 2 GG im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht angebotener koedukativ erteilter Sportunterricht für eine zwölfjährige Schülerin islamischen Glaubens im Hinblick auf die Bekleidungsvorschriften des Korans, die sie als für sie verbindlich ansieht, zu einem ewissenskonflikt, so folgt für sie aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ein Anspruch auf Befreiung vom Sportunterricht, solange dieser nicht nach Geschlechtern getrennt angeboten wird.
Fundstelle
BVerwGE 94, 82
DVBl 1994, 163
DÖV 1994, 383
NVwZ 1994, 578